Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Sven Gebhardt (KV Flensburg), Eka von Kalben (KV Pinneberg) Jörn Pohl (KV Kiel), Anna Tranziska (KV Pinneberg), Dörte Schnitzler (KV Kiel) (alle AG Satzungsreform) |
Status: | Zurückgezogen |
Beschlossen am: | 27.09.2019 |
Eingereicht: | 28.09.2019, 19:58 |
S 3: Satzungsänderung § 7 Abs. 3 - Delegiertenschlüssel - Siehe Kommentar
Antragstext
Satzungsänderung § 7 Landesparteitag - hier Delegiertenschlüssel
Der Landesparteitag möge beschließen § 7, Abs. 3 wie folgt zu ändern.
(Anmerkung zum besseren Verständnis: zur Zahl der Delegierten schlagen wie zwei
Varianten vor – siehe auch Begründung)
NEU:
(3) Die Delegierten des Landesparteitages werden von den
Kreismitgliederversammlungen für die maximale Dauer von zwei Jahren gewählt. Die
Zahl der Mitglieder des Kreisverbands wird mit 117/163*[siehe 1] (Mindestzahl an
Delegierten) multipliziert und durch die Mitgliederzahl des Landesverbands
dividiert. Das Ergebnis wird zu einer vollen Zahl aufgerundet. Sofern ein
Kreisverband danach nicht mindestens 3/4* [siehe 2] Delegierte (=Mindestzahl)
hat, erhält er zusätzliche Delegierte bis zur Mindestzahl.
(3.1) Die Delegierten der Grünen Jugend Schleswig-Holstein sind auf der
Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend zu wählen und müssen Mitglied bei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SH sein. Die Zahl der Delegierten ergibt sich aus der
Mitgliederzahl der Grünen Jugend Schleswig-Holstein, multipliziert mit [siehe
3], dividiert durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein. Das Ergebnis wird zu einer vollen Zahl
aufgerundet, beträgt jedoch mindestens [siehe 2].
Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung der Kreisverbände und der Grünen Jugend an
den Landesverband auf Grundlage der Stichtagserfassung im
Mitgliederverwaltungsprogramm „Sherpa“ (mit einem Nacherfassungszeitraum von 8
Tagen), für den ersten Tag des Quartals, in dem der Landesparteitag stattfindet.
Liegt dieser Termin weniger als vier Wochen vor dem Landesparteitag, ist die
Mitgliederzahl am ersten Tag des vorherigen Quartals ausschlaggebend.
[1]
Variante 1: 117
Variante 2: 163
[2]
Variante 1: 3
Variante 2: 4
[3]
Variante 1: 58,5 (also die Hälfte von 117)
Variante 2: 81,5 (also die Hälfte von 163)
ALT:
(3) Die Delegierten des Landesparteitages werden von den
Kreismitgliederversammlungen für die maximale Dauer von zwei Jahren gewählt. Die
Zahl der Delegierten ergibt sich aus folgender Formel: Auf die Anzahl der
Mitglieder jedes Kreisverbandes werden als Sockelbetrag jeweils 3 % der
Mitgliederzahl des Landesverbandes addiert. Diese Summen werden mit 120, der
Mindestzahl an Delegierten, multipliziert. Dann erfolgt eine Division durch die
Summe aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes und den Sockelbeträgen. Das
Ergebnis wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet.
Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung der Kreisverbände an die/den
LandesschatzmeisterIn für den ersten Tag des Quartals, in dem der
Landesparteitag stattfindet. Liegt dieser Termin weniger als vier Wochen vor dem
Landesparteitag, ist die Mitgliederzahl am ersten Tag des vorherigen Quartals
ausschlaggebend.
(3.1) Die Grüne Jungend Schleswig-Holstein entsendet 4 Delegierte in den
Landesparteitag. Die Delegierten sind auf der Landesmitgliederversammlung der
Grünen Jugend zu wählen.
Begründung
Auf dem Landesparteitag am 24.3.2019 wurde die Arbeitsgruppe „Satzungsreform“ beauftragt, unter anderem, den Delegiertenschlüssel für Landesparteitage zu überarbeiten:
„5. Überprüfung des Berechnungsmodells zur Ermittlung der Delegiertenzahlen,
so dass sich eine stärkere Verhältnismäßigkeit zwischen den Mitgliederzahlen der Kreisverbände und deren Delegiertenzahl ergibt.“
Die bisherige Berechnung des Delegiertenschlüssels war für viele in ihren Auswirkungen nicht transparent und nachvollziehbar. Das Verhältnis wie viele Mitglieder von einer*m Delegierten vertreten werden ist zwischen den einzelne KVen sehr ungleich zugunsten kleinerer KVe verschoben. Der Vorteil des bisherigen Schlüssels ist aber gerade das Solidarprinzip, das mitgliederschwächere Kreisverbände gegenüber mitgliederstarken Kreisverbänden stärkt.
Die Arbeitsgruppe hat sich mit all diesen Aspekten intensiv auseinandergesetzt und verschiedenste Modelle und Zahlenvarianten gewissenhaft geprüft. Dabei haben wir auch die Satzungen aller anderer Landesverbände und des Bundesverbandes zu Rate gezogen.
Transparenz: Das von uns vorgeschlagene Modell ist transparent und führt zu einem klaren Verhältnis zwischen Mitgliederzahl – Delegiertenzahl.
Solidarität: Durch die Ergänzung der Berechnung mit einer Mindestdelegiertenzahl und dem Prinzip des Aufrundens bleibt ein Solidaritätsprinzip mit kleinen KVen im geringen Umfang erhalten.
Grüne Jugend: Bisher hatte die Grüne Jugend 4 gesetzte Delegierte, eine festgelegte Zahl ohne Berechnungsgrundlage, welche durch die steigende Mitgliederzahl der Grünen Jugend ebenfalls zu hinterfragen war. Wir schlagen auch hier, in Rücksprache mit der Grünen Jugend, ein klares Berechnungsmodell vor. Grundlage ist derselbe Berechnungsschlüssel wie für die Kreisverbände. Anstatt der Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird die Mitgliederanzahl der Grünen Jugend Schleswig-Holstein eingesetzt. Um der Tatsache, dass auch Mitglieder der Grünen Jugend über die Kreisverbände delegiert sind, gerecht zu werden, fließt in die Berechnung ein Faktor von 0,5 ein. Um weiterhin dabei keine Verschiebung zwischen den Kreisverbänden zu verursachen, erfolgt die Berechnung der Delegierten der Grünen Jugend Schleswig-Holstein getrennt davon, auch wenn dies, wie bisher auch, die Zahl der Delegierten des Parteitages erhöht.
Erfreulicherweise gewinnen wir zurzeit sehr viele neue Mitglieder, über das ganze Land. Die Delegiertenzahl, egal nach welchem Schlüssel berechnet, verändert sich immer, mal für einen Kreisverband ins Plus, aber auch mal ins Minus. Eine in der Arbeitsgruppe sehr kontrovers diskutierte Frage war, ob der Parteitag mit seiner Anzahl an Delegierten auch deutlich wachsen soll, zum Beispiel auf eine Zahl von um die 180 Delegierte, oder bei um die 130 Delegierte bleiben soll. Eine Erhöhung der Delegiertenzahl führt zu massiv höheren Kosten für den Landesverband und für die Kreisverbände (Reise- und Übernachtungskosten), aber auch zu zunehmenden Problemen bei der Suche nach geeigneten Tagungsorten. In der Diskussion in der Arbeitsgruppe um die Frage, wie hoch der „demokratische Gewinn“ bei einer deutlichen Erhöhung der Delegiertenzahlen gegenüber den gestiegenen Kosten ist, kamen wir zu keinem Konsens. Aus diesem Grund legen wir 2 Varianten mit unterschiedlichen Delegiertenzahlen vor und stellen diese zur Abstimmung.
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Thorsten Berndt
- Lutz Baastrup
Kommentare
Gerd Weichelt:
Dörte Schnitzler: